Thesenpapier: Einführung des Staatslaizismus:

 

 

Begründung der Zielsetzung:

 

1.Einführung des Staatslaizismus auf dem Fundament der grundgesetzlichen Verpflichtung des Staates zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität 

 

2.Einführung des Staatslaizismus auf dem Fundament der grundgesetzlichen Verpflichtung des Staates zur Gleichheit aller Weltanschauungen und Religionsgemeinschaften.

 

3.Einführung des Staatslaizismus auf dem Fundament des grundgesetzlichen Verbotes der Benachteiligung oder Bevorzugung aus Glaubensüberzeugung oder wegen religiöser Anschauungen.

 

4.Einführung des Staatslaizismus auf dem Fundament des Verbotes religiöser Zwangshandlungen.

 

Einführung des Staatslaizismus als grundgesetzliches Abwehrmittel der wehrhaften Demokratie vor der Unterwanderung, Außerkraftsetzung oder Zerstörung durch religiöse Fundamentalisten, Extremisten oder Religionsgemeinschaften:

 

 

1.Einführung des Staatslaizismus zur Abwehr und Verteidigung der freiheitlich - demokratisch, säkular – pluralistischen Grundordnung, des Staates und der Gesellschaft vor der Unterwanderung, Außerkraftsetzung oder Zerstörung durch religiöse Fundamentalisten, Extremisten oder Religionsgemeinschaften mit Bestrebungen der Zielsetzung der Errichtung von Gottesstaaten mit theokratischen Rechtsnormen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kernsäulen der Zielsetzung:

 

Einführung des Staatslaizismus als Abwehrmittel des freiheitlich-demokratisch, weltanschaulich und religiös neutralen Staates zur Bekämpfung des religiösen Fundamentalismus und Extremismus:

 

1.Weil im Staatslaizismus der freiheitlich - demokratisch, säkular - pluralistische Staat, die Verfassung und die Gesellschaft vor der Gefahr der Unterwanderung, Außerkraftsetzung oder Zerstörung durch religiöse Fundamentalisten oder Extremisten dauerhaft geschützt ist!

 

 

2.Weil der Staatslaizismus (National und International) die Bestrebungen religiöser Fundamentalisten, Extremisten oder Religionsgemeinschaften die freiheitlich-demokratisch, säkular - pluralistische Grundordnung zu unterwandern oder zu zerstören, und durch Gottesstaaten mit theokratischen Rechtsnormen zu ersetzen, dauerhaft vereitelt!

 

 

3.Weil im Staatslaizismus die freiheitlich-demokratischen Grundrechte Religions-Glaubens- und Bekenntnisfreiheit erhalten, grundgesetzlich gewährleistet und geschützt bleiben!

 

 

4.Weil im Staatslaizismus eine wirkliche Gleichheit aller Religionsgemeinschaften ohne Benachteiligung oder Bevorzugung gewährleistet ist!

 

 

5.Weil der Staatslaizismus die konsequente Trennung von Staat und Kirche auf dem Fundament der Verpflichtung des Staates zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität untermauert!

 

 

6.Weil der Staat seine „Altlasten“ an die Kirchen infolge der Säkularisation (z.B. Bauleistungen) los ist!