Thesenpapier: Einführung des
Staatslaizismus:
Begründung
der Zielsetzung:
1.Einführung des Staatslaizismus auf dem Fundament der grundgesetzlichen Verpflichtung des Staates zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität
2.Einführung des Staatslaizismus auf dem Fundament der grundgesetzlichen Verpflichtung des Staates zur Gleichheit aller Weltanschauungen und Religionsgemeinschaften.
3.Einführung
des Staatslaizismus auf dem Fundament des grundgesetzlichen Verbotes der
Benachteiligung oder Bevorzugung aus Glaubensüberzeugung oder wegen religiöser
Anschauungen.
4.Einführung des Staatslaizismus auf dem Fundament des Verbotes religiöser Zwangshandlungen.
Einführung des Staatslaizismus als grundgesetzliches Abwehrmittel der wehrhaften Demokratie vor der Unterwanderung, Außerkraftsetzung oder Zerstörung durch religiöse Fundamentalisten, Extremisten oder Religionsgemeinschaften:
1.Einführung
des Staatslaizismus zur Abwehr und Verteidigung der freiheitlich -
demokratisch, säkular – pluralistischen Grundordnung, des Staates und der
Gesellschaft vor der Unterwanderung, Außerkraftsetzung oder Zerstörung durch
religiöse Fundamentalisten, Extremisten oder Religionsgemeinschaften mit
Bestrebungen der Zielsetzung der Errichtung von Gottesstaaten mit theokratischen
Rechtsnormen.
Kernsäulen
der Zielsetzung:
Einführung
des Staatslaizismus als Abwehrmittel des freiheitlich-demokratisch,
weltanschaulich und religiös neutralen Staates zur Bekämpfung des religiösen
Fundamentalismus und Extremismus:
1.Weil im Staatslaizismus der freiheitlich - demokratisch, säkular - pluralistische Staat, die Verfassung und die Gesellschaft vor der Gefahr der Unterwanderung, Außerkraftsetzung oder Zerstörung durch religiöse Fundamentalisten oder Extremisten dauerhaft geschützt ist!
2.Weil
der Staatslaizismus (National und International) die Bestrebungen religiöser
Fundamentalisten, Extremisten oder Religionsgemeinschaften die
freiheitlich-demokratisch, säkular - pluralistische Grundordnung zu
unterwandern oder zu zerstören, und durch Gottesstaaten mit theokratischen
Rechtsnormen zu ersetzen, dauerhaft vereitelt!
3.Weil
im Staatslaizismus die freiheitlich-demokratischen Grundrechte
Religions-Glaubens- und Bekenntnisfreiheit erhalten, grundgesetzlich
gewährleistet und geschützt bleiben!
4.Weil
im Staatslaizismus eine wirkliche Gleichheit aller Religionsgemeinschaften ohne
Benachteiligung oder Bevorzugung gewährleistet ist!
5.Weil
der Staatslaizismus die konsequente Trennung von Staat und Kirche auf dem
Fundament der Verpflichtung des Staates zur weltanschaulichen und religiösen
Neutralität untermauert!
6.Weil
der Staat seine „Altlasten“ an die Kirchen infolge der Säkularisation (z.B.
Bauleistungen) los ist!