Inhalt/Kernsäulen Trennung von Staat und Kirche/Religion:

 

1.Die Trennung von Staat und Kirche im staatlichen Bereich (Staatskirchenverhältnis):

 

 

1.Kündigung aller zwischen Bund (Reichskonkordat) und Ländern (Länderkonkordate) bestehender Staatsverträge und Konkordate mit Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Verbot des Abschlusses neuer Verträge oder Konkordate zwischen dem Staat, den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften.

 

2.Entfernung des Gottesbezuges aus der Verfassung

(Kein Gottesbezug in einer kommenden EU-Verfassung)

(Einführung einer laizistischen Verfassung in der Bundesrepublik Deutschland und in einer kommenden EU-Verfassung)

 

3.Abschaffung bzw. Verbot religiöser Vereidigungsformeln für Repräsentanten oder Vertreter des Staates.

(Bundespräsident/Bundeskanzler und –minister)

 

4.Verbot religiöser Kulthandlungen bei Staatsakten (z.B. Gedenk- oder Staatsgottesdienste)

 

5.Abschaffung der Treuegelöbnisse bzw. Vereidigung der Bischöfe (Reichskonkordat Art.16) vor den Repräsentanten und Vertretern des Staates

(Ministerpräsidenten)

 

6.Abschaffung beamtenrechtlicher Sonderprivilegien für Geistliche.

 

 

2.Die Trennung von Staat und Kirche im Finanzbereich (Staatskirchenfinanzierung):

 

1.Abschaffung des staatlichen Einzugs der Mitgliedsbeiträge der christlichen Kirchen (Kirchensteuer)

 

2.Abschaffung des „Körperschaft öffentlichen Rechts“ für Kirchen und Religionsgemeinschaften.

 

3.Abschaffung der finanziellen Leistungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften (Staatskirchenfinanzierung.)

 

(Sonderregelungen bei staatlichen Zuschüssen an sozialen Einrichtungen; Kindergärten, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime u. a. in kirchlicher oder religiöser Trägerschaft):

 

- Öffentliches Tarifrecht und allgemein gültige Arbeitnehmerrechte wie Betriebsratsrecht oder Streikrecht

- Keine Bevorzugung kirchlich bzw. konfessionell gebundener Arbeitnehmer

- Schutz des Arbeitsplatzes für Kirchenaustrittswillige

- Keine Benachteiligung von Bewerbern nichtkirchlicher Konfessionszugehörigkeit

 

 

Abschaffung der Staatskirchenfinanzierung im Einzelnen:

 

1.Abschaffung staatlicher Zuschüsse (Dotationen) zur Besoldung oder zum Altersruhegeld von Geistlichen, Bischöfen, Kirchenangestellten aller Art.

 

2.Abschaffung staatlicher Zuschüsse (Dotationen) zur Erhaltung oder zum Bau von Kirchen oder Sakralbauten. (Bauleistungen)

 

3.Abschaffung der staatlichen Finanzierung der Seelsorge bei Militär, Polizei, Anstalten oder in Einrichtungen des Staates.

 

4.Abschaffung sonstiger staatlicher Zuschüsse an Kirchen oder Religionsgemeinschaften (Kirchentage, o.ä.)

 

 

Die Trennung von Staat und Kirche/Religion im Schulwesen:

 

1.Abschaffung des christlichen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen

 

2.Keine Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen

 

3.Einführung eines Pflichtfaches „Religions- Kultur- und Weltanschauungskunde“ als Gegenmodell zum missionarischen, glaubensunterweisenden Religionsunterricht.

 

4.Abschaffung der Förderung bzw. Finanzierung kirchlicher Bekenntnisschulen.

 

5.Verbot religiöser Kennzeichen oder Symbole an staatlichen Schulen

(Kreuze/Kruzifixe/Kopftücher u. s. w.)

 

6.Verbot religiöser Kulthandlungen und Rituale an staatlichen Schulen

(Schulgebete/Schulgottesdienste)

 

7.Abschaffung der Theologenausbildung an staatlichen Hochschulen

(Privatisierung der Theologenausbildung)

 

 

Trennung von Staat und Kirche/Religion im Justizwesen:

 

1.Verbot der Zulassung religiöser Vereidigungsformeln für Richter des Bundesverfassungsgerichts.

 

2.Verbot religiöser Kennzeichen oder Symbole in staatlichen Justiz- und Gerichtsgebäuden.

 

3. Abschaffung staatlicher und gesetzlicher Verfolgung oder Zensur Kirchen- oder Religionskritischer Schriften, Weltanschauungen und Überzeugungen.

Abschaffung des „Gotteslästerungsparagraph 166“ (Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften