Inhalt/Kernsäulen Trennung von Staat und
Kirche/Religion:
1.Die
Trennung von Staat und Kirche im staatlichen Bereich (Staatskirchenverhältnis):
1.Kündigung aller
zwischen Bund (Reichskonkordat) und Ländern (Länderkonkordate) bestehender
Staatsverträge und Konkordate mit Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Verbot des Abschlusses neuer
Verträge oder Konkordate zwischen dem Staat, den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften.
2.Entfernung des
Gottesbezuges aus der Verfassung
(Kein Gottesbezug in einer
kommenden EU-Verfassung)
(Einführung einer
laizistischen Verfassung in der Bundesrepublik Deutschland und in einer
kommenden EU-Verfassung)
3.Abschaffung bzw. Verbot
religiöser Vereidigungsformeln für Repräsentanten oder Vertreter des Staates.
(Bundespräsident/Bundeskanzler
und –minister)
4.Verbot religiöser
Kulthandlungen bei Staatsakten (z.B. Gedenk- oder Staatsgottesdienste)
5.Abschaffung der
Treuegelöbnisse bzw. Vereidigung der Bischöfe (Reichskonkordat Art.16) vor den
Repräsentanten und Vertretern des Staates
(Ministerpräsidenten)
6.Abschaffung
beamtenrechtlicher Sonderprivilegien für Geistliche.
2.Die
Trennung von Staat und Kirche im Finanzbereich (Staatskirchenfinanzierung):
1.Abschaffung des
staatlichen Einzugs der Mitgliedsbeiträge der christlichen Kirchen
(Kirchensteuer)
2.Abschaffung des
„Körperschaft öffentlichen Rechts“ für Kirchen und Religionsgemeinschaften.
3.Abschaffung der
finanziellen Leistungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften
(Staatskirchenfinanzierung.)
(Sonderregelungen bei
staatlichen Zuschüssen an sozialen Einrichtungen; Kindergärten, Krankenhäuser,
Alten- oder Pflegeheime u. a. in kirchlicher oder religiöser Trägerschaft):
- Öffentliches Tarifrecht und
allgemein gültige Arbeitnehmerrechte wie Betriebsratsrecht oder Streikrecht
- Keine Bevorzugung kirchlich
bzw. konfessionell gebundener Arbeitnehmer
- Schutz des Arbeitsplatzes
für Kirchenaustrittswillige
- Keine Benachteiligung von
Bewerbern nichtkirchlicher Konfessionszugehörigkeit
Abschaffung der
Staatskirchenfinanzierung im Einzelnen:
1.Abschaffung staatlicher
Zuschüsse (Dotationen) zur Besoldung oder zum Altersruhegeld von Geistlichen,
Bischöfen, Kirchenangestellten aller Art.
2.Abschaffung staatlicher
Zuschüsse (Dotationen) zur Erhaltung oder zum Bau von Kirchen oder
Sakralbauten. (Bauleistungen)
3.Abschaffung der staatlichen
Finanzierung der Seelsorge bei Militär, Polizei, Anstalten oder in
Einrichtungen des Staates.
4.Abschaffung sonstiger
staatlicher Zuschüsse an Kirchen oder Religionsgemeinschaften (Kirchentage,
o.ä.)
Die
Trennung von Staat und Kirche/Religion im Schulwesen:
1.Abschaffung
des christlichen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen
2.Keine
Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen
3.Einführung
eines Pflichtfaches „Religions- Kultur- und Weltanschauungskunde“ als
Gegenmodell zum missionarischen, glaubensunterweisenden
Religionsunterricht.
4.Abschaffung
der Förderung bzw. Finanzierung kirchlicher Bekenntnisschulen.
5.Verbot
religiöser Kennzeichen oder Symbole an staatlichen Schulen
(Kreuze/Kruzifixe/Kopftücher
u. s. w.)
6.Verbot
religiöser Kulthandlungen und Rituale an staatlichen Schulen
(Schulgebete/Schulgottesdienste)
7.Abschaffung
der Theologenausbildung an staatlichen Hochschulen
(Privatisierung
der Theologenausbildung)
Trennung
von Staat und Kirche/Religion im Justizwesen:
1.Verbot der Zulassung
religiöser Vereidigungsformeln für Richter des Bundesverfassungsgerichts.
2.Verbot religiöser
Kennzeichen oder Symbole in staatlichen Justiz- und Gerichtsgebäuden.
3. Abschaffung staatlicher
und gesetzlicher Verfolgung oder Zensur Kirchen- oder Religionskritischer
Schriften, Weltanschauungen und Überzeugungen.
Abschaffung des
„Gotteslästerungsparagraph 166“ (Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften